Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde und/oder von
Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
Die "ortsübliche Vergleichsmiete" wird nach der gesetzlichen Definition (§ 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches)
aus den üblichen Entgelten gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum
vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder
verändert wurden.
Die Gemeinden Eichwalde, Zeuthen, Schulzendof, Wildau und Umgebung (LDS) haben seit Januar 2012 keinen geltenden
Mietspiegel mehr. Die Bürgermeister und Gemeindevertretungen sind der Meinung, dass kein Mietspiegel gebraucht wird.
Damit sind für Mieterhöhungen durch die Vermieter "Tür und Tor" geöffnet (siehe auch Artikel "Experten kritisieren
hohe Mietpreise" und "Mieten in Dahme Spreewald und Teltow - Fläming. Wildau bleibt teuerste Gemeinde").
Mieterhöhungen sind somit nur noch über Gutachten oder Vergleichwohnungen möglich. Hierzu sollten der Mieter aber in
jedem Fall in den Sprechstunden beim DMB-MSB-EZ vorstellig werden, weil die Mieterhöhungen mit Sicherheit falsch sind.
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